Pflegegrad beantragen Anleitung – verständlich erklärt

Einleitung

Pflegebedürftig – und jetzt?

Viele Angehörige stehen plötzlich vor einem Berg aus Formularen, Anträgen und unklaren Abläufen. Besonders der Antrag auf einen Pflegegrad sorgt oft für Verunsicherung.

Dabei ist gerade dieser Schritt entscheidend: Nur mit einem anerkannten Pflegegrad haben Sie Anspruch auf finanzielle Unterstützung, Entlastungsleistungen und die Unterstützung durch einen ambulanten Pflegedienst.

In diesem Artikel erklären wir klar, Schritt für Schritt, wie Sie in Bayern einen Pflegegrad beantragen, worauf Sie achten sollten – und wie wir Sie dabei kostenlos begleiten können.

Kapitel 1: Warum ein Pflegegrad so wichtig ist

Ein Pflegegrad ist viel mehr als nur eine Zahl auf einem Papier.
Er ist der offizielle Schlüssel zu wichtigen Leistungen der Pflegeversicherung, die Menschen im Alltag wirklich entlasten können.

Ohne anerkannten Pflegegrad bleiben viele Familien auf sich allein gestellt – emotional, organisatorisch und finanziell.

Was bringt ein Pflegegrad konkret?

  • Geldleistungen der Pflegekasse (z. B. Pflegegeld, Pflegesachleistungen)
  • Kostenübernahme für ambulante Pflegeleistungen

  • Entlastungsleistungen nach §45b (z. B. Alltagsbegleitung, Haushaltshilfe)
  • Pflegehilfsmittel (z. B. Einmalhandschuhe, Bettschutz etc.)

  • Pflegeberatung nach §37.3 – regelmäßig & kostenlos

  • Zugang zu Verhinderungs- und Kurzzeitpflege

  • Entlastung für Angehörige – zeitlich und emotional

Ein anerkannter Pflegegrad hilft also nicht nur der pflegebedürftigen Person, sondern auch den Menschen, die sich jeden Tag um sie kümmern.
Deshalb lohnt es sich, diesen Schritt nicht aufzuschieben – sondern aktiv anzugehen.

Kapitel 2: Wer kann einen Pflegegrad beantragen?

Der größte Irrtum vieler Menschen ist:

„Pflegegrad? Das ist doch nur was für alte Leute.“

❌ Falsch.
Pflegebedürftigkeit hat nichts mit Alter zu tun, sondern mit dem Grad der Selbstständigkeit im Alltag.

Wer hat grundsätzlich Anspruch auf einen Pflegegrad?

  • Menschen mit körperlichen Einschränkungen (z. B. nach Schlaganfall, MS, Parkinson)

  • Menschen mit kognitiven Einschränkungen (z. B. Demenz, Alzheimer)

  • Menschen mit psychischen Erkrankungen, wenn sie dauerhaft Hilfe benötigen

  • Auch Kinder mit schwerwiegenden Einschränkungen

Voraussetzungen für den Antrag:

  • Es muss dauerhaft Hilfe im Alltag nötig sein (mind. 6 Monate)

  • Der Betroffene ist gesetzlich oder privat pflegeversichert

  • Die Pflegebedürftigkeit wird durch den Medizinischen Dienst (MD) festgestellt

Kapitel 3: Wie läuft der Antrag auf einen Pflegegrad ab?

Der Antrag ist der erste offizielle Schritt – und der einfachste.
Aber der eigentliche Prozess beginnt erst danach. Hier erklären wir dir Schritt für Schritt, wie alles abläuft.

Schritt 1: Antrag bei der Pflegekasse stellen

Der Antrag kann formlos gestellt werden – z. B. per Telefon, Mail oder Brief.
Wichtig: Der Antragsteller ist die pflegebedürftige Person selbst (oder ein gesetzlicher Vertreter).
Danach sendet die Pflegekasse ein Formular zur Bestätigung.

💡 Tipp: Sag am Telefon direkt:

„Ich möchte Leistungen nach §14 SGB XI beantragen.“

Schritt 2: Begutachtung durch den MD (Medizinischer Dienst)

Nach Antragstellung meldet sich der MD (bei Privatversicherten: Medicproof). Es wird ein Termin zur Begutachtung vereinbart – meist zuhause. Die Begutachtung erfolgt anhand von 6 Modulen:

  • 1

    Mobilität

  • 2

    Kognitive und kommunikative Fähigkeiten

  • 3

    Verhaltensweisen und psychische Problemlagen

  • 4
    Selbstversorgung
  • 5
    Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen
  • 6

    Gestaltung des Alltagslebens

➡️ Jedes Modul wird bewertet, daraus ergibt sich der Pflegegrad (1–5)

Schritt 3: Bescheid abwarten

Innerhalb von 25 Arbeitstagen bekommst du den schriftlichen Bescheid.

Dort steht: Pflegegrad ja/nein – und welcher.

💡 Wenn es abgelehnt wurde oder ein zu niedriger Pflegegrad vergeben wurde → Widerspruch möglich! (siehe Kapitel 5)

📎 Checkliste: Was beim MD-Termin wichtig ist:

  • Angehörige sollten anwesend sein
  • Alle Medikamente, Diagnosen, Pflegeberichte bereithalten
  • Nicht verharmlosen! Zeig den echten Alltag, nicht die Ausnahme
  • Vorher notieren: Wo genau braucht die Person Hilfe?

Kapitel 4: Häufige Fehler – und wie Sie sie vermeiden

Ein Pflegegrad kann Türen öffnen – aber nur, wenn er korrekt beantragt und bewertet wird.
Leider machen viele Menschen unbewusst Fehler, die zur Ablehnung oder zu einer zu niedrigen Einstufung führen.

Hier sind die häufigsten Stolpersteine – und wie du ihnen elegant ausweichst:

❌ Fehler 1: „Wir warten erstmal ab…“

Viele Angehörige zögern, obwohl bereits Hilfe notwendig ist.
⏱️ Je früher der Antrag gestellt wird, desto eher gibt’s Unterstützung – auch rückwirkend.

❌ Fehler 2: „Wir schaffen das schon irgendwie“

Klassiker. Aus Stolz, Scham oder falscher Bescheidenheit werden Probleme verharmlost.
📉 Das führt zu einem falschen Bild beim MD.

💡 Lösung: Zeig den echten Alltag. Auch wenn’s unangenehm ist – Ehrlichkeit zahlt sich aus.

❌ Fehler 3: Allein in die Begutachtung gehen

Wenn die betroffene Person allein mit dem Gutachter spricht, sagt sie oft:

„Ach, das geht schon noch… ich komm zurecht.“

❗Das ist menschlich, aber fatal.

💡 Lösung: Angehörige sollten beim Termin dabei sein, ergänzen, zeigen, dokumentieren.

❌ Fehler 4: Keine Vorbereitung

Die Gutachter*innen vom MD schauen strukturiert nach Modulen.
Wer sich vorher nicht mit den Kriterien beschäftigt, vergisst wichtige Punkte.

💡 Lösung:

Dokumentiere eine Woche lang, wo und wann Hilfe nötig ist

Halte alle Arztbriefe, Medikamente, Pflegeberichte bereit

Kapitel 5: Was tun bei Ablehnung oder zu niedrigem Pflegegrad?

Es kommt öfter vor, als man denkt:
Der Bescheid der Pflegekasse flattert ins Haus – und dann der Schock:

❌ „Kein Pflegegrad.“
❌ „Nur Pflegegrad 1 – obwohl viel mehr Hilfe nötig ist.“

Aber keine Sorge:
Du musst das nicht einfach hinnehmen. Denn du hast das Recht auf Widerspruch – und in vielen Fällen lohnt er sich.

Wie funktioniert der Widerspruch?

  1. Widerspruch schriftlich einlegen

    • Innerhalb von einem Monat nach Zugang des Bescheids

    • Kurzes formloses Schreiben reicht:

      „Hiermit lege ich Widerspruch gegen den Bescheid vom [Datum] ein.“

  2. Begründung nachreichen

    • Am besten mit konkreten Beispielen: Wo wird Hilfe gebraucht, was wurde beim Gutachten übersehen?

    • Auch ärztliche Atteste oder Pflegeprotokolle können helfen

  3. Neues Gutachten / Überprüfung

    • Die Pflegekasse prüft erneut

    • In vielen Fällen wird ein zweites Gutachten beauftragt

Wann lohnt sich der Widerspruch besonders?

  • Wenn die Begutachtung zu oberflächlich war

  • Wenn die betroffene Person allein gesprochen hat

  • Wenn die Einschränkungen nicht vollständig erfasst wurden

  • Wenn Demenz nicht berücksichtigt wurde
  • Wenn der Pflegebedarf deutlich höher ist als anerkannt
  • Unser Tipp:
    Nicht allein kämpfen.
    Wir beraten Sie kostenlos nach §37.3 SGB XI, helfen bei der Einschätzung, beim Widerspruch und begleiten Sie durch den Prozess.

Kapitel 6: Unsere Unterstützung – so helfen wir Ihnen konkret

Ein Pflegegrad-Antrag ist mehr als ein Formular.
Es geht um Würde, Lebensqualität und Sicherheit – für Ihre Liebsten und für Sie selbst.

Wir bei Morgenstern Care, Ihrem ambulanten Pflegedienst in Nürnberg, stehen Ihnen dabei zur Seite.
Mit Erfahrung, Herz und echter Aufmerksamkeit.

Was wir für Sie tun:

  • Kostenlose Beratung nach §37.3 SGB XI

  • Unterstützung beim Pflegegrad-Antrag
  • Begleitung bei Begutachtungen durch den MD
  • Hilfe beim Widerspruch
  • Erklärung von Leistungen & Möglichkeiten

Ob Sie ganz am Anfang stehen oder schon mittendrin sind –
wir nehmen uns Zeit.
Wir hören zu.
Und wir helfen.

Kontakt:

Vereinbaren Sie jetzt ein unverbindliches Gespräch:

Telefon: 0911 / 21655241
E-Mail: info@morgenstern.care
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Morgenstern Care – Pflegedienst Nürnberg