Häusliche Krankenpflege nach Sozialgesetzbuch Fünf (SGB V)
Ambulanter Pflegedienst Morgenstern, bietet Leistungen der häuslichen Krankenpflege an. Die Kosten dafür, werden von den gesetzlichen Krankenkassen getragen. Unsere Mitarbeiter beraten Sie gerne über die vorhandenen Voraussetzungen für die Genehmigung der Behandlung.
Die Kosten für die Leistungen der häuslichen Krankenpflege, rechnen wir direkt bei Ihrer Krankenkasse ab.
Zuerst stellt Ihr Hausarzt eine Verordnung über die häusliche Krankenpflege aus (z. B. Wundversorgung). Und leitet diese im Anschluss an uns weiter. Unser Pflegedienst führt die Leistungen bereits während dem Genehmigungsverfahren durch.
Sollte die Verordnung der medizinischen Maßnahmen nicht ausreichen?
Wenn Sie akut erkrankt sind und keinen Pflegegrad oder Pflegegrad 1 haben, kann Ihr Hausarzt weitere Leistungen über die häusliche Krankenpflege hinaus verordnen.
In diesem Fall übernimmt Ihre Krankenkasse die Kosten für folgende drei Bereiche:
- Behandlungspflege
- Grundpflege
- Hauswirtschaftliche Hilfe.
Wir erbringen folgende Leistungen der häuslichen Krankenpflege
Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen
Injektionen: zum Beispiel, Insulinspritzen bei Diabetikern oder Thrombose spritzen nach einer Operation
Richten und Verabreichen von Medikamenten
Blutdruck- und Blutzuckermessung
Wundversorgung und Verbandswechsel
Kompressionsverbände anlegen
- Behandlung eines Dekubitus (Druckgeschwür)
Stomaversorgung
Katheter wechsel und Blasenspülung
Und viele weitere Leistungen der häuslichen Krankenpflege. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wir stehen jederzeit Ihnen beratend zur Seite.
Kontakt Informationen
Andere Leistungen
Hier können Sie mehr über die Behandlungspflege erfahren.
Häufig gestellte Fragen
Falls Sie einen Antrag auf Pflegegrad stellen wollen. Dann müssen Sie bei der zuständigen Pflegekasse anrufen, und Ihren Wunsch äußern. Danach bekommen Sie per Post ein Formular, welchen Sie ausgefüllt an die Pflegekasse zurücksenden.
Unser ambulanter Pflegedienst kann Ihnen in dem Verfahren zu Höherstufung behilflich sein. Kontaktieren Sie uns.
Da wir ein zugelassener ambulanter Pflegedienst sind. Deshalb werden unsere Leistungen von der Pflege- und Krankenkassen finanziert. Sollten Sie unsere Leistungen, über den ihnen zustehenden Betrag in Anspruch nehmen. So wird ein Eigenanteil fällig. Da uns die Zufriedenheit unserer Kunden wichtig ist. Deshalb werden nur die Leistungen berechnet, die Sie auf dem Kostenvoranschlag sehen.
Sobald Sie die Hilfe unseres Pflegedienstes in Anspruch nehmen wollen. Erhalten Sie von Ihrer Pflegekasse eine finanzielle Förderung, die sogenannten „Sachleistungen“. Die Höhe ergibt sich aus Ihrem Pflegegrad.
Pflegegrad | Sachleistung |
Pflegegrad 1 | 0 Euro |
Pflegegrad 2 | 724 Euro |
Pflegegrad 3 | 1.363 Euro |
Pflegegrad 4 | 1.693 Euro |
Pflegegrad 5 | 2.095 Euro |
Wenn Sie die Pflege selbst übernehmen, ohne die Unterstützung eines Pflegedienstes. Dann erhalten Sie von der Pflegekasse eine Förderung, das sogenannte „Pflegegeld“. Dieses Pflegegeld fällt jedoch, etwas geringer aus als die Sachleistungen. Damit Sie dauerhaft dieses Geld auch erhalten, müssen Sie allerdings eine Pflegeberatung in regelmäßigen Abständen durchführen lassen. Deshalb führt unser Pflegedienst aus Nürnberg solche Beratungen ebenfalls durch. Da es um eine kostenfreie Leistung handelt, sollten Sie diese in Anspruch nehmen.
Pflegegrad | Geldleistung |
Pflegegrad 1 | 0 Euro |
Pflegegrad 2 | 316 Euro |
Pflegegrad 3 | 545 Euro |
Pflegegrad 4 | 728 Euro |
Pflegegrad 5 | 901 Euro |
Wenn Sie einen Pflegegrad haben, müssen Sie regelmäßig eine Beratung in Anspruch nehmen. Damit das Pflegegeld ihnen weiterhin ungekürzt ausbezahlt wird. Das gilt nur in dem Fall, wenn Sie keine Hilfe von einem ambulanten Pflegedienst in Anspruch nehmen. Unser Pflegedienst führt regelmäßig, kostenlose Beratungseinsätze durch. Kontaktieren Sie uns!
Pflegegrad | Beratungsintervall |
Pflegegrad 1 | Freiwillig |
Pflegegrad 2 und 3 | Zweimal im Jahr |
Pflegegrad 4 und 5 | Jedes Quartal |
Eine Kombinationspflege ist, wenn der Pflegebedürftige durch seine Angehörige gepflegt wird, aber gleichzeitig bestimmte Leistungen von einem ambulanten Pflegedienst erbracht werden.
Alle Pflegebedürftige ab dem ersten Pflegegrad haben einen Anspruch auf Betreuungs- und Entlastungsleistungen. Die Pflegekasse also finanziert 125 Euro monatlich für folgende Leistungen: Alltagsbegleitung, haushaltsnahe Dienstleistungen, solche wie, kochen, Wäsche waschen, bügeln.