Häusliche Krankenpflege

Es ist sehr wichtig eine adäquate und professionelle medizinische Hilfe zu bekommen.

Deshalb brauchen Sie solche Experten an Ihrer Seite wie Pflegedienst Morgenstern.

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Ambulanter Pflegedienst Morgenstern - Häusliche Krankenpflege in Nürnberg

Häusliche Krankenpflege nach Sozialgesetzbuch Fünf (SGB V)

Ambulanter Pflegedienst Morgenstern, bietet Leistungen der häuslichen Krankenpflege an. Die Kosten dafür, werden von den gesetzlichen Krankenkassen getragen. Unsere Mitarbeiter beraten Sie gerne über die vorhandenen Voraussetzungen für die Genehmigung der Behandlung.

Die Kosten für die Leistungen der häuslichen Krankenpflege, rechnen wir direkt bei Ihrer Krankenkasse ab.

Zuerst stellt Ihr Hausarzt eine Verordnung über die häusliche Krankenpflege aus (z. B. Wundversorgung). Und leitet diese im Anschluss an uns weiter. Unser Pflegedienst führt die Leistungen bereits während dem Genehmigungsverfahren durch.

Sollte die Verordnung der medizinischen Maßnahmen nicht ausreichen?

Wenn Sie akut erkrankt sind und keinen Pflegegrad oder Pflegegrad 1 haben, kann Ihr Hausarzt weitere Leistungen über die häusliche Krankenpflege hinaus verordnen.

In diesem Fall übernimmt Ihre Krankenkasse die Kosten für folgende drei Bereiche:

  1. Behandlungspflege
  2. Grundpflege
  3. Hauswirtschaftliche Hilfe.

Wir erbringen folgende Leistungen der häuslichen Krankenpflege

  • Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen

  • Injektionen: zum Beispiel, Insulinspritzen bei Diabetikern oder Thrombose spritzen nach einer Operation

  • Richten und Verabreichen von Medikamenten

  • Blutdruck- und Blutzuckermessung

  • Wundversorgung und Verbandswechsel

  • Kompressionsverbände anlegen

  • Behandlung eines Dekubitus (Druckgeschwür)
  • Stomaversorgung

  • Katheter wechsel und Blasenspülung

Und viele weitere Leistungen der häuslichen Krankenpflege. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wir stehen jederzeit Ihnen beratend zur Seite.
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Andere Leistungen

Hier können Sie mehr über die Behandlungspflege erfahren.

häusliche Krankenpflege

Häufig gestellte Fragen

Falls Sie einen Antrag auf Pflegegrad stellen wollen. Dann müssen Sie bei der zuständigen Pflegekasse anrufen, und Ihren Wunsch äußern. Danach bekommen Sie per Post ein Formular, welchen Sie ausgefüllt an die Pflegekasse zurücksenden.

Unser ambulanter Pflegedienst kann Ihnen in dem Verfahren zu Höherstufung behilflich sein. Kontaktieren Sie uns.

Da die Leistungen unseres Pflegedienstes vielseitig sind. So können diese individuell in Anspruch genommen werden. Sie reichen von der häuslichen Krankenpflege über die häusliche Pflege hinaus. Zudem bieten wir eine palliative Pflege und sehen dieses Fachgebiet als unseren Schwerpunkt. Zu den Leistungen der häuslichen Pflege gehört z. B. auch die hauswirtschaftliche Tätigkeit.

Da wir ein zugelassener ambulanter Pflegedienst sind. Deshalb werden unsere Leistungen von der Pflege- und Krankenkassen finanziert. Sollten Sie unsere Leistungen, über den ihnen zustehenden Betrag in Anspruch nehmen. So wird ein Eigenanteil fällig. Da uns die Zufriedenheit unserer Kunden wichtig ist. Deshalb werden nur die Leistungen berechnet, die Sie auf dem Kostenvoranschlag sehen.

Sobald Sie die Hilfe unseres Pflegedienstes in Anspruch nehmen wollen. Erhalten Sie von Ihrer Pflegekasse eine finanzielle Förderung, die sogenannten „Sachleistungen“. Die Höhe ergibt sich aus Ihrem Pflegegrad.

Pflegegrad Sachleistung
Pflegegrad 1 0 Euro
Pflegegrad 2 724 Euro
Pflegegrad 3 1.363 Euro
Pflegegrad 4 1.693 Euro
Pflegegrad 5 2.095 Euro

Wenn Sie die Pflege selbst übernehmen, ohne die Unterstützung eines Pflegedienstes. Dann erhalten Sie von der Pflegekasse eine Förderung, das sogenannte „Pflegegeld“. Dieses Pflegegeld fällt jedoch, etwas geringer aus als die Sachleistungen. Damit Sie dauerhaft dieses Geld auch erhalten, müssen Sie allerdings eine Pflegeberatung in regelmäßigen Abständen durchführen lassen. Deshalb führt unser Pflegedienst aus Nürnberg solche Beratungen ebenfalls durch. Da es um eine kostenfreie Leistung handelt, sollten Sie diese in Anspruch nehmen.

Pflegegrad Geldleistung
Pflegegrad 1 0 Euro
Pflegegrad 2 316 Euro
Pflegegrad 3 545 Euro
Pflegegrad 4 728 Euro
Pflegegrad 5 901 Euro

Wenn Sie einen Pflegegrad haben, müssen Sie regelmäßig eine Beratung in Anspruch nehmen. Damit das Pflegegeld ihnen weiterhin ungekürzt ausbezahlt wird. Das gilt nur in dem Fall, wenn Sie keine Hilfe von einem ambulanten Pflegedienst in Anspruch nehmen. Unser Pflegedienst führt regelmäßig, kostenlose Beratungseinsätze durch.  Kontaktieren Sie uns!

Pflegegrad Beratungsintervall
Pflegegrad 1 Freiwillig
Pflegegrad 2 und 3 Zweimal im Jahr
Pflegegrad 4 und 5 Jedes Quartal

Eine Kombinationspflege ist, wenn der Pflegebedürftige durch seine Angehörige gepflegt wird, aber gleichzeitig bestimmte Leistungen von einem ambulanten Pflegedienst erbracht werden.

Pflegende Angehörige haben einen Anspruch auf die sogenannte Verhinderungspflege. Dabei ist zu beachten, dass der Gepflegte mindestens einen Pflegegrad 2 haben muss. Bei der Verhinderungspflege haben Sie, als pflegender Angehöriger, Anspruch auf eine Auszeit. Die Pflegekasse fördert Ihre Auszeit mit einem Betrag von 1.612 Euro pro Jahr. Das Pflegegeld werden Sie auch weiterhin erhalten. Deshalb ist es ratsam diese Förderung in Anspruch zu nehmen.

Alle Pflegebedürftige ab dem ersten Pflegegrad haben einen Anspruch auf Betreuungs- und Entlastungsleistungen. Die Pflegekasse also finanziert 125 Euro monatlich für folgende Leistungen:  Alltagsbegleitung, haushaltsnahe Dienstleistungen, solche wie, kochen, Wäsche waschen, bügeln.

Jeder Pflegebedürftige, mit einem Pflegegrad, hat einen Anspruch auf eine Wohnraumanpassung. Diese wird unter anderem für die Umbaumaßnahmen der Wohnung nützlich. Dafür gibt es von der Pflegekasse einen Zuschuss in Höhe von bis zu 4000 Euro. Außerdem stehen dem Pflegebedürftigen 40 Euro monatlich für die Verbrauchshilfsmittel. Solche wie Hygienehandschuhe oder Desinfektionsmittel.