Häusliche Pflege in Nürnberg nach SGB XI
Häusliche Pflege nach dem elften Sozialgesetzbuch (SGB XI) ist eine Leistung der Pflegeversicherung.
Anspruch auf Pflegesachleistungen haben Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad:
- Pflegegrad 1
- Pflegegrad 2 (Anspruch auf 724 € Pflegesachleistungen)
- Pflegegrad 3 (Anspruch auf 1.363 € Pflegesachleistungen)
- Pflegegrad 4 (Anspruch auf 1.693 € Pflegesachleistungen)
- Pflegegrad 5 (Anspruch auf 2.095 € Pflegesachleistungen)
Wenn Sie Pflegegrad 1 haben, stehen Ihnen folgende Leistungen zu:
Versicherte mit Pflegegrad 1 haben keinen Anspruch auf Pflegegeld oder andere Sachleistungen durch ambulante Dienste .
Folgende Leistungen stehen dennoch zu:
- Monatlich 125 Euro als Kostenerstattung für Betreuungs- und Entlastungsleistungen.
- Monatlich bis zu 60 Euro für die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch.
- Zwei kostenlose Beratungsbesuche pro Jahr.
Diese Leistungen stehen den Pflegebedürftigen mit den Pflegegraden 2-5 ebenfalls zu.
Wir erbringen folgende Leistungen der häuslichen Pflege
Hilfe beim Waschen (Ganzkörperwäsche, Teilkörperwäsche, Rasieren, Kämmen usw.)
Hilfe bei der Darm- und Magenentleerung (Hilfe beim Wasserlassen und Stuhlgang, inkl. Intimhygiene, Kontinenztraining, Toilettentraining, Wechseln von Inkontinenzmaterial.)
Mobilität bei Pflegebedürftigkeit (Lagern, Hilfe beim an und ausziehen, Transfer z. B. von Bett zum Rollstuhl. Alle Tätigkeiten, die dem Pflegebedürftigen zur Mobilität helfen)
Hilfe bei der Ernährung (Nahrung und Flüssigkeit einreichen, mundgerechte Zubereitung der Nahrung, Sondennahrung vorbereiten und verabreichen)
Und viele weitere Leistungen aus dem Bereich der häuslichen Pflege. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wir stehen jederzeit Ihnen beratend zur Seite.
Kontakt Informationen
Andere Leistungen
Hier können Sie mehr über die ambulante Pflege erfahren.
Häufig gestellte Fragen
Falls Sie einen Antrag auf Pflegegrad stellen wollen. Dann müssen Sie bei der zuständigen Pflegekasse anrufen, und Ihren Wunsch äußern. Danach bekommen Sie per Post ein Formular, welchen Sie ausgefüllt an die Pflegekasse zurücksenden.
Unser ambulanter Pflegedienst kann Ihnen in dem Verfahren zu Höherstufung behilflich sein. Kontaktieren Sie uns.
Da wir ein zugelassener ambulanter Pflegedienst sind. Deshalb werden unsere Leistungen von der Pflege- und Krankenkassen finanziert. Sollten Sie unsere Leistungen, über den ihnen zustehenden Betrag in Anspruch nehmen. So wird ein Eigenanteil fällig. Da uns die Zufriedenheit unserer Kunden wichtig ist. Deshalb werden nur die Leistungen berechnet, die Sie auf dem Kostenvoranschlag sehen.
Sobald Sie die Hilfe unseres Pflegedienstes in Anspruch nehmen wollen. Erhalten Sie von Ihrer Pflegekasse eine finanzielle Förderung, die sogenannten „Sachleistungen“. Die Höhe ergibt sich aus Ihrem Pflegegrad.
Pflegegrad | Sachleistung |
Pflegegrad 1 | 0 Euro |
Pflegegrad 2 | 724 Euro |
Pflegegrad 3 | 1.363 Euro |
Pflegegrad 4 | 1.693 Euro |
Pflegegrad 5 | 2.095 Euro |
Wenn Sie die Pflege selbst übernehmen, ohne die Unterstützung eines Pflegedienstes. Dann erhalten Sie von der Pflegekasse eine Förderung, das sogenannte „Pflegegeld“. Dieses Pflegegeld fällt jedoch, etwas geringer aus als die Sachleistungen. Damit Sie dauerhaft dieses Geld auch erhalten, müssen Sie allerdings eine Pflegeberatung in regelmäßigen Abständen durchführen lassen. Deshalb führt unser Pflegedienst aus Nürnberg solche Beratungen ebenfalls durch. Da es um eine kostenfreie Leistung handelt, sollten Sie diese in Anspruch nehmen.
Pflegegrad | Geldleistung |
Pflegegrad 1 | 0 Euro |
Pflegegrad 2 | 316 Euro |
Pflegegrad 3 | 545 Euro |
Pflegegrad 4 | 728 Euro |
Pflegegrad 5 | 901 Euro |
Wenn Sie einen Pflegegrad haben, müssen Sie regelmäßig eine Beratung in Anspruch nehmen. Damit das Pflegegeld ihnen weiterhin ungekürzt ausbezahlt wird. Das gilt nur in dem Fall, wenn Sie keine Hilfe von einem ambulanten Pflegedienst in Anspruch nehmen. Unser Pflegedienst führt regelmäßig, kostenlose Beratungseinsätze durch. Kontaktieren Sie uns!
Pflegegrad | Beratungsintervall |
Pflegegrad 1 | Freiwillig |
Pflegegrad 2 und 3 | Zweimal im Jahr |
Pflegegrad 4 und 5 | Jedes Quartal |
Eine Kombinationspflege ist, wenn der Pflegebedürftige durch seine Angehörige gepflegt wird, aber gleichzeitig bestimmte Leistungen von einem ambulanten Pflegedienst erbracht werden.
Alle Pflegebedürftige ab dem ersten Pflegegrad haben einen Anspruch auf Betreuungs- und Entlastungsleistungen. Die Pflegekasse also finanziert 125 Euro monatlich für folgende Leistungen: Alltagsbegleitung, haushaltsnahe Dienstleistungen, solche wie, kochen, Wäsche waschen, bügeln.