Häusliche Pflege – Ambulanter Pflegedienst in Nürnberg.

Häusliche Pflege, weil’s daheim ist. Unser Pflegedienst in Nürnberg bietet Ihnen eine würdevolle Pflege in Ihren eigenen vier Wänden.

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Ambulanter Pflegedienst Morgenstern - Häusliche Pflege bei ihnen Zu Hause.

Häusliche Pflege in Nürnberg nach SGB XI

Häusliche Pflege nach dem elften Sozialgesetzbuch (SGB XI) ist eine Leistung der Pflegeversicherung.

Anspruch auf Pflegesachleistungen haben Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad:

  • Pflegegrad 1
  • Pflegegrad 2 (Anspruch auf 724 € Pflegesachleistungen)
  • Pflegegrad 3 (Anspruch auf 1.363 € Pflegesachleistungen)
  • Pflegegrad 4 (Anspruch auf 1.693 € Pflegesachleistungen)
  • Pflegegrad 5 (Anspruch auf 2.095 € Pflegesachleistungen)

Wenn Sie Pflegegrad 1 haben, stehen Ihnen folgende Leistungen zu:

Versicherte mit Pflegegrad 1 haben keinen Anspruch auf Pflegegeld oder andere Sachleistungen durch ambulante Dienste .

Folgende Leistungen stehen dennoch zu:

  • Monatlich 125 Euro als Kostenerstattung für Betreuungs- und Entlastungsleistungen.
  • Monatlich bis zu 60 Euro für die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch.
  • Zwei kostenlose Beratungsbesuche pro Jahr.

Diese Leistungen stehen den Pflegebedürftigen mit den Pflegegraden 2-5 ebenfalls zu.

Wir erbringen folgende Leistungen der häuslichen Pflege

  • Hilfe beim Waschen (Ganzkörperwäsche, Teilkörperwäsche, Rasieren, Kämmen usw.)

  • Hilfe bei der Darm- und Magenentleerung (Hilfe beim Wasserlassen und Stuhlgang, inkl. Intimhygiene, Kontinenztraining, Toilettentraining, Wechseln von Inkontinenzmaterial.)

  • Mobilität bei Pflegebedürftigkeit (Lagern, Hilfe beim an und ausziehen, Transfer z. B. von Bett zum Rollstuhl. Alle Tätigkeiten, die dem Pflegebedürftigen zur Mobilität helfen)

  • Hilfe bei der Ernährung (Nahrung und Flüssigkeit einreichen, mundgerechte Zubereitung der Nahrung, Sondennahrung vorbereiten und verabreichen)

Und viele weitere Leistungen aus dem Bereich der häuslichen Pflege. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wir stehen jederzeit Ihnen beratend zur Seite.

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Andere Leistungen

Hier können Sie mehr über die ambulante Pflege erfahren.

häusliche Pflege

Häufig gestellte Fragen

Falls Sie einen Antrag auf Pflegegrad stellen wollen. Dann müssen Sie bei der zuständigen Pflegekasse anrufen, und Ihren Wunsch äußern. Danach bekommen Sie per Post ein Formular, welchen Sie ausgefüllt an die Pflegekasse zurücksenden.

Unser ambulanter Pflegedienst kann Ihnen in dem Verfahren zu Höherstufung behilflich sein. Kontaktieren Sie uns.

Da die Leistungen unseres Pflegedienstes vielseitig sind. So können diese individuell in Anspruch genommen werden. Sie reichen von der häuslichen Krankenpflege über die häusliche Pflege hinaus. Zudem bieten wir eine palliative Pflege und sehen dieses Fachgebiet als unseren Schwerpunkt. Zu den Leistungen der häuslichen Pflege gehört z. B. auch die hauswirtschaftliche Tätigkeit.

Da wir ein zugelassener ambulanter Pflegedienst sind. Deshalb werden unsere Leistungen von der Pflege- und Krankenkassen finanziert. Sollten Sie unsere Leistungen, über den ihnen zustehenden Betrag in Anspruch nehmen. So wird ein Eigenanteil fällig. Da uns die Zufriedenheit unserer Kunden wichtig ist. Deshalb werden nur die Leistungen berechnet, die Sie auf dem Kostenvoranschlag sehen.

Sobald Sie die Hilfe unseres Pflegedienstes in Anspruch nehmen wollen. Erhalten Sie von Ihrer Pflegekasse eine finanzielle Förderung, die sogenannten „Sachleistungen“. Die Höhe ergibt sich aus Ihrem Pflegegrad.

Pflegegrad Sachleistung
Pflegegrad 1 0 Euro
Pflegegrad 2 724 Euro
Pflegegrad 3 1.363 Euro
Pflegegrad 4 1.693 Euro
Pflegegrad 5 2.095 Euro

Wenn Sie die Pflege selbst übernehmen, ohne die Unterstützung eines Pflegedienstes. Dann erhalten Sie von der Pflegekasse eine Förderung, das sogenannte „Pflegegeld“. Dieses Pflegegeld fällt jedoch, etwas geringer aus als die Sachleistungen. Damit Sie dauerhaft dieses Geld auch erhalten, müssen Sie allerdings eine Pflegeberatung in regelmäßigen Abständen durchführen lassen. Deshalb führt unser Pflegedienst aus Nürnberg solche Beratungen ebenfalls durch. Da es um eine kostenfreie Leistung handelt, sollten Sie diese in Anspruch nehmen.

Pflegegrad Geldleistung
Pflegegrad 1 0 Euro
Pflegegrad 2 316 Euro
Pflegegrad 3 545 Euro
Pflegegrad 4 728 Euro
Pflegegrad 5 901 Euro

Wenn Sie einen Pflegegrad haben, müssen Sie regelmäßig eine Beratung in Anspruch nehmen. Damit das Pflegegeld ihnen weiterhin ungekürzt ausbezahlt wird. Das gilt nur in dem Fall, wenn Sie keine Hilfe von einem ambulanten Pflegedienst in Anspruch nehmen. Unser Pflegedienst führt regelmäßig, kostenlose Beratungseinsätze durch.  Kontaktieren Sie uns!

Pflegegrad Beratungsintervall
Pflegegrad 1 Freiwillig
Pflegegrad 2 und 3 Zweimal im Jahr
Pflegegrad 4 und 5 Jedes Quartal

Eine Kombinationspflege ist, wenn der Pflegebedürftige durch seine Angehörige gepflegt wird, aber gleichzeitig bestimmte Leistungen von einem ambulanten Pflegedienst erbracht werden.

Pflegende Angehörige haben einen Anspruch auf die sogenannte Verhinderungspflege. Dabei ist zu beachten, dass der Gepflegte mindestens einen Pflegegrad 2 haben muss. Bei der Verhinderungspflege haben Sie, als pflegender Angehöriger, Anspruch auf eine Auszeit. Die Pflegekasse fördert Ihre Auszeit mit einem Betrag von 1.612 Euro pro Jahr. Das Pflegegeld werden Sie auch weiterhin erhalten. Deshalb ist es ratsam diese Förderung in Anspruch zu nehmen.

Alle Pflegebedürftige ab dem ersten Pflegegrad haben einen Anspruch auf Betreuungs- und Entlastungsleistungen. Die Pflegekasse also finanziert 125 Euro monatlich für folgende Leistungen:  Alltagsbegleitung, haushaltsnahe Dienstleistungen, solche wie, kochen, Wäsche waschen, bügeln.

Jeder Pflegebedürftige, mit einem Pflegegrad, hat einen Anspruch auf eine Wohnraumanpassung. Diese wird unter anderem für die Umbaumaßnahmen der Wohnung nützlich. Dafür gibt es von der Pflegekasse einen Zuschuss in Höhe von bis zu 4000 Euro. Außerdem stehen dem Pflegebedürftigen 40 Euro monatlich für die Verbrauchshilfsmittel. Solche wie Hygienehandschuhe oder Desinfektionsmittel.